Ermittlungen im arbeitsrechtlichen Bereich
Im arbeitsrechtlichen Bereich sichern wir für Ihr Unternehmen gerichtsverwertbare Beweise und ermitteln:
- bei Zeitdiebstahl
- bei Schwarzarbeit
- bei Missbrauch des Krankenstandes
- im Bereich von Nebentätigkeits- und Heimarbeitsschwindel
und überprüfen Bewerber auf fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, aber auch auf kriminelle Vergangenheit, negative Verhaltensweisen bei bisherigen Arbeitgebern, moralischen Lebenswandel und politischer Aktivitäten.
Ermittlungen bei Diebstahl, Unterschlagung und Betrug
Neben der Beauftragung durch Wirtschaftsunternehmen werden wir auch von
Privatpersonen zur Aufklärung von Diebstählen eingesetzt. Häufig steht
für unsere Auftraggeber nicht die Ergreifung des Täters, sondern die
Wiederbeschaffung des Diebesgutes im Vordergrund.
Auch im Kreditwesen (Finanzierung und Leasing) treffen unsere
Ermittlungen auf Akzeptanz. Bei gekündigten Finanzierungs- oder
Leasingverträgen ermitteln wir den Standort des finanzierten oder
geleasten Gegenstandes (Kraftfahrzeuge, Baumaschinen, Schiffe u.a.) und
sorgen für die (rechtlich einwandfreie) Sicherstellung und der
Rückführung bzw. der Verwertung vor Ort.
Bei Betrugsdelikten steht die Aufklärung der Tat neben der Überführung
des Täters und der Rückführung des entstandenen Schadens im Vordergrund.
In vielen Fällen ist es der ausdrückliche Wunsch nach absoluter
Diskretion, die unsere Auftraggeber veranlasst, sich an uns zu wenden.
Betrug durch Bilanzfälschung und Insolvenzdelikte
Durch bewusst unwahre oder unterlassene
Angaben in der Bilanz zum Zwecke der Täuschung, z.B. durch
Bilanzfälschung und -verschleierung durch irreführende
Kontenbezeichnungen, durch Verstöße gegen Bilanzierungsgebote, durch
Bewertungen, die den Tatsachen zuwider laufen, durch Errichtung
fingierter Konten oder durch Luftbuchungen kommt es bei Kreditgebern und
Lieferanten verstärkt zu einem immer größer werdenden Forderungsausfall.
Durch die falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des bilanzierenden Unternehmens mit dem Ziel, andere (meist günstigere)
Verhältnisse vorzuspielen als tatsächlich gegeben. Kleine Zulieferfirmen
verlieren ihre Liquidität, im Kreditwesen geht der Schaden ins
Unermessliche.
Derart unwahre und unterlassene Angaben zu ermitteln und aufzudecken
sind Gegenstand unserer Ermittlungstätigkeiten beim Verdacht von
strafbaren Insolvenz- und Bilanzdelikten.
Ermittlungen bei Betrügereien im Anlage- und Kapitalverkehr
Mit der Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs sind die
diesbezüglichen Möglichkeiten für Wirtschaftskriminelle größer geworden.
Wir nehmen in diesem Bereich u.a. die folgenden Aufgaben wahr:
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Aufdeckung von Gründungsschwindel
- Entdeckung von Briefkasten- und Schwindelfirmen in verschiedenen Märkten
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Ermittlungen in Fällen des Treuhandmißbrauchs
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Aufklärung von Wechselreiterei und Anlageschwindel
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Ermittlungen bei Erstattungs- und Subventionsbetrug
- Untersuchung von Werttäuschungen durch Überbewertung von Immobilien
Ermittlung und Überwachung im Personenbereich
Bei Ermittlungs- und Überwachungsaufträgen im Personenbereich bilden Überprüfungen im Bereich von Ehe und Familie einerseits sowie im arbeitsrechtlichen Zusammenhang andererseits die Schwerpunkte. In diesem Bereich ermitteln wir bei:
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Aufenthaltsfragen
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Identitätsfeststellungen
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Untreue eines Partners
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Bestimmung der elterlichen Sorge
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Geltendmachung von Unterhalts- und Versorgungsansprüchen
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Feststellung möglicher Drogenabhängigkeit von Minderjährigen
- Indizienfeststellung für Vaterschaftsprozesse, insbesondere Aufspüren sogenannter Mehrverkehrszeugen
Beweishilfe für Straf- und Zivilprozesse
Im Rahmen der Beweishilfe für Straf- und Zivilprozesse werden wir in erster Linie zur Zeugensuche und zur Indizienfeststellung tätig. Die Beauftragung erfolgt dabei besonders häufig in strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren nach Artikel 397 StGb. Die dort vorgesehene Durchbrechung der Rechtskraft zur Beseitigung von Fehlurteilen erfolgt nicht von Amts wegen, sondern auf Verlangen eines Antragsberechtigten. Die erforderliche Beibringung der Indizien und Beweise für das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes im Sinne von Artikel 397 StGb. wird von uns unterstützt.
Schutz gegen Konkurrenzübergriffe und unlautere Wettbewerbspraktiken
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter auf dem Markt und dem sich daraus ergebenden verstärkten Konkurrenzkampf können durch Konkurrenzübergriffe und Verstöße gegen Wettbewerbsregeln Unternehmen aus dem Wettbewerb gedrängt werden. Um sich vor solchen Aktivitäten zu schützen bzw. um solche Aktivitäten aufklären zu lassen, vertrauen Unternehmen auf uns. Zur Bekämpfung von Konkurrenzübergriffen und unlauteren Wettbewerbsmethoden leisten wir u.a. die nachfolgenden Tätigkeiten:
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Abwehr von Betriebsspionage
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Ermittlungen bei Verrat von Betriebsgeheimnissen
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Entdeckung und Verhinderung von Sabotage an Arbeitsmitteln
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Untersuchungen bei Angriffen auf den Ruf einer Institution
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Entdeckung der Konkurrenztätigkeit eigener Mitarbeiter
- Unterschlagung von Verstößen gegen Wettbewerbsverbote und Untreue von Mitgesellschaftern
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Entdeckung unzulässiger Abwerbung.